Dass Mitarbeiter berufliche Aufgaben über ihr privates Handy oder den eigenen Laptop erledigen, ist in vielen Firmen üblich. „Bring Your Own Device“ (BYOD) heißt der Trend, der Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber hat – aber auch Risiken birgt: vor allem in Sachen Datenschutz. Was "BYOD" in Zeiten der DSGVO bedeutet, lesen Sie in diesem informativen Artikel.
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