Donnerstag, 29. Oktober 2015

Mitarbeiterdatenschutz: Welche Daten Ihrer Mitarbeiter dürfen Sie im Internet veröffentlichen.

Wer ist als Mitarbeiter durch das Bundesdatenschutzgesetz geschützt?

Der Begriff des Mitarbeiters im Bundesdatenschutzgesetz ist weit auszulegen. Zu den Beschäftigten im Sinne des § 3 Nr. 11 BDSG gehören nahezu alle Personen, die im Unternehmen eine arbeitnehmerähnliche Stellung innehaben. Neben den in § 3 Abs. 11 Nr. 1-8 BDSGaufgelisteten Personen, fallen beispielsweise auch Praktikanten oder Leiharbeitnehmer unter den Begriff des Mitarbeiters.

 

Read Dr. Datenschutz, www.datenschutzbeauftragter-info.de

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen