Datenschutz für Verlage:
Opt-in per Telefon eingeholt ist ungültig.
Jüngst entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Az. OVG 12 N 71.14), dass im Rahmen eines telefonischen Service-Calls (z.B. telefonische Zufriedenheitsabfrage) eine Einwilligung (Opt-In) für Werbe-Kontakte (Telefon, E-Mail, SMS) nicht eingeholt werden darf, da keine ausreichende datenschutzrechtliche Grundlage für die Verwendung der Kunden-Telefonnummer besteht. Sachverhalt Wir haben es bestimmt schon alle einmal erlebt. Sie bestellen etwas online […]
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