Samstag, 29. August 2015

Datenschutz: Über 10.000 Euro Strafe aufgrund falscher Auftragsdatenverarbeitung.

Datenschutz:
Über 10.000 Euro Strafe aufgrund falscher Auftragsdatenverarbeitung.

Unternehmen gehen oftmals unzutreffend davon aus, dass ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ein reiner Papiertiger sei und eine pauschale Vorlage für alle Verträge dieser Art genüge. Dass dies eine Falschbeurteilung der Lage ist, beweist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mit einer kürzlichen Bußgeldverhängung. Ausgangslage Entscheiden sich Unternehmen dafür, einzelne Tätigkeiten im Rahmen einer Auftragsdatenverarbeitung auszulagern, ist […]

Read Dr. Datenschutz, www.datenschutzbeauftragter-info.de

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