Was ist eigentlich dieses „berechtigte Interesse“?
Das berechtigte Interesse ist nur eine von mehreren möglichen Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Oftmals scheint diese jedoch vergessen oder schlicht aus Unsicherheit nicht herangezogen zu werden. Denn noch immer werden Einwilligungen an Stellen eingeholt, an denen sie eigentlich gar nicht notwendig wären.
Die Voraussetzungen im Überblick
Art. 6 Abs. 1 DSGVO nennt sechs verschiedene Rechtsgrundlagen, auf die eine Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden kann. Eine davon ist die Verarbeitung auf Grundlage des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Um die Verarbeitung personenbezogener Daten auf ein berechtigtes Interesse stützen zu können, müssen drei Voraussetzungen gegeben sein.
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