Donnerstag, 16. August 2018

Künstlersozialabgabe: Wer zahlen muss und wer nicht

Fast jedes Unternehmen, der selbstständige Dienstleister fürs Marketing beauftragt, ist bei der Künstlersozialkasse abgabepflichtig. Ein teurer Irrtum: Fast jedes Unternehmen muss die Abgabe leisten – und bei der Betriebsprüfung kommt dann das böse Erwachen. Dann drohenNachzahlungen für die letzten fünf Jahre, Säumniszuschläge und eventuell sogar bis zu 50.000 Euro Bußgeld.

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