Blog der InTime Media Services GmbH zu Themen rund um die Verlags- und Medienwelt der Zukunft.
Dienstag, 5. April 2016
Datenschutz am Arbeitsplatz!
InTime Media - Ihr Datenschutzexperte
Welche Webseiten hat ein Mitarbeiter aufgerufen? Geht es um eine Kündigung, darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters überprüfen.
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