Dienstag, 5. April 2016

Datenschutz am Arbeitsplatz! InTime Media - Ihr Datenschutzexperte

Welche Webseiten hat ein Mitarbeiter aufgerufen? Geht es um eine Kündigung, darf der Arbeitgeber unter Umständen den Browserverlauf eines Mitarbeiters überprüfen.

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