Das Bayrische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat angekündigt, ab Februar die Datenschutzorganisation von Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich anlasslos zu überprüfen. Dazu versendet sie an die Unternehmen Fragebögen, eine Methode, die sich auch bei anderen Aufsichtsbehörden immer größerer Beliebtheit erfreut. Überprüfung nach dem Zufallsprinzip Für das erste Halbjahr 2016 ist die Überprüfung von 56 Unternehmen geplant, wie […]

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