Scheinselbständigkeit und Scheinwerkverträge
anwalt.de Schließlich droht der Geschäftsleitung und teilweise auch der Lohnbuchhaltung eine Strafbarkeit wegen Vorenthalten von Beiträgen und damit eine persönliche Haftung. Lohnsteuerliche Haftung sowie Einträge im Gewerberegister verbunden mit dem ... |
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