Wie wir wissen, ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte nicht persönlich zur Durchsetzung datenschutzrechtlicher Vorschriften im Unternehmen verpflichtet, sondern soll nach § 4g Abs. 1 Satz 1 BDSG auf die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz hinwirken. Gleichwohl kann er unter Umständen für Pflichtverletzungen und dadurch entstandene Schäden persönlich haftbar gemacht werden. Haftung gegenüber der verantwortlichen Stelle […]
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