Karlsruhe (dpo) - Einmal mehr droht Joachim Gauck juristisches Ungemach, denn die Gewerkschaft der Spinnerinnen und Spinner (GS) hat den Bundespräsidenten wegen Beleidigung (§ 185) angezeigt. Offenbar fühlen sich Handwerkerinnen und Handwerker, die Garn immer noch mithilfe eines Spinnrades herstellen, diffamiert, weil Gauck NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnet hat.
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Dienstag, 10. Juni 2014
Nach NPD-Vergleich: Gewerkschaft der Spinner erstattet Anzeige gegen Gauck
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