Dienstag, 16. Mai 2017

DSGVO: Kurzzusammenfassung für Verleger.

Teilweise Verschärfung der bekannten Grundsätze bzw. Neu-Erhebung zu
gesetzlichen Prinzipien
z.B. erhöhte Transparenzpflichten, „Richtigkeit“
Teilweise Abweichungen
z.B. Zweckänderung (Art. 6 Abs. 4 DSGVO)
Zukünftig zulässig, wenn Einwilligung des Betroffenen oder wenn eine Rechtsvorschrift
dies erlaubt, oder die Verarbeitung für andere Zwecke ist mit dem ursprünglichen Zweck
„vereinbar“
für Einhaltung aller Grundsätze Rechenschafts- und Nachweispflicht
des Verantwortlichen

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