Freitag, 12. Mai 2017

DSGVO: Kurzzusammenfassung für Verleger.

Teilweise Verschärfung der bekannten Grundsätze bzw. Neu-Erhebung zu

gesetzlichen Prinzipien

 z.B. erhöhte Transparenzpflichten, „Richtigkeit“

 Teilweise Abweichungen

 z.B. Zweckänderung (Art. 6 Abs. 4 DSGVO)

 Zukünftig zulässig, wenn Einwilligung des Betroffenen oder wenn eine Rechtsvorschrift

dies erlaubt, oder die Verarbeitung für andere Zwecke ist mit dem ursprünglichen Zweck

„vereinbar“

für Einhaltung aller Grundsätze Rechenschafts- und Nachweispflicht

des Verantwortlichen

Continue here: www.intime-media-services.net

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen