Donnerstag, 6. April 2017

DSGVO: Kurzzusammenfassung für Verleger.

Teilweise Verschärfung der bekannten Grundsätze bzw. Neu-Erhebung zu
gesetzlichen Prinzipien:
- erhöhte Transparenzpflichten, „Richtigkeit“
- teilweise Abweichungen
- Zweckänderung (Art. 6 Abs. 4 DSGVO)
- Zukünftig zulässig, wenn Einwilligung des Betroffenen oder wenn eine Rechtsvorschrift dies erlaubt, oder die Verarbeitung für andere Zwecke ist mit dem ursprünglichen Zweck „vereinbar“für Einhaltung aller Grundsätze Rechenschafts- und Nachweispflicht des Verantwortlichen

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